Sep 02, 2026 Eine Nachricht hinterlassen

Klassifizierung elektrischer Zweiräder

Nach nationalen Standards werden elektrische Zweiräder hauptsächlich in drei Typen eingeteilt: Elektrofahrräder, Elektromopeds und Elektromotorräder.


Elektrofahrräder gelten als nicht motorisierte Fahrzeuge und müssen der *Sicherheitstechnischen Spezifikation für Elektrofahrräder* (GB 17761) entsprechen. Ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 25 km/h nicht überschreiten, die Nenndauerleistung des Motors darf 400 W nicht überschreiten und die Nennspannung der Batterie darf 48 V nicht überschreiten. Nach der neuen nationalen Norm in der Fassung 2024 darf die Gesamtmasse des Fahrzeugs (einschließlich Batterie) 55 kg nicht überschreiten; Allerdings wird die Gewichtsgrenze für Modelle mit Blei-Säure-Batterien auf 63 kg gelockert. Die neue Norm schreibt nicht mehr den Einbau von Pedalantriebsmechanismen bei allen Modellen vor; Die Pedalfunktionalität ist nur für Fahrzeuge mit Elektrounterstützungsmodus erforderlich, während bei Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb die Konstruktion und Installation dem Hersteller auf der Grundlage der spezifischen Anforderungen des Modells überlassen bleibt. Die verbindliche nationale Norm *Safety Technical Specification for Electric Bicycles* (GB 17761-2024) wurde am 31. Dezember 2024 veröffentlicht und am 1. September 2025 offiziell umgesetzt und ersetzt die Vorgängerversion (GB 17761-2018). Die neue Norm sieht eine Übergangsfrist für Produktion und Vertrieb vor; Elektrofahrräder, die nach dem 1. September 2025 hergestellt und nach dem 1. Dezember 2025 verkauft werden, müssen den neuen Anforderungen entsprechen. Kennzeichenstile für Elektrofahrräder sind landesweit nicht vollständig standardisiert; Zu den gängigen Typen gehören Schilder für nicht motorisierte Fahrzeuge mit weißen Zeichen auf grünem Hintergrund oder roten Zeichen auf weißem Hintergrund, wobei bestimmte Designs den örtlichen Verkehrsmanagementvorschriften unterliegen. Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein; Es ist kein Führerschein erforderlich und sie dürfen nur ein Kind unter 12 Jahren befördern


Elektromopeds zählen zu den Kraftfahrzeugen. Gemäß den „Technischen Bedingungen für die Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen“ (GB 7258-2017) beträgt ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h und die Gesamtnennleistung des/der Motor(s) überschreitet nicht 4 kW. Elektromopeds erhalten Nummernschilder mit weißen Buchstaben auf blauem Grund. Die Mitfahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein, einen Führerschein der Fahrzeugklassen F, E oder D besitzen und die Mitnahme von Passagieren ist strengstens untersagt.


Elektromotorräder gelten als Kraftfahrzeuge; Gemäß den *Technischen Spezifikationen für die Sicherheit kraftbetriebener Fahrzeuge* (GB 7258-2017) haben sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h und eine Gesamtmotornennleistung von mehr als 4 kW. Elektro-Motorräder erhalten Nummernschilder mit schwarzen Buchstaben auf gelbem Grund. Mitfahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein, einen Führerschein der Fahrzeugklassen E oder D besitzen und dürfen einen erwachsenen Beifahrer mitnehmen.


Hinsichtlich der Straßennutzungsrechte müssen Elektrofahrräder auf Fahrspuren für nicht motorisierte Fahrzeuge gefahren werden; Auf Straßen ohne solche Fahrspuren müssen sie sich auf der rechten Fahrbahnseite halten. Elektro-Motorräder (Mopeds) müssen auf der für Kraftfahrzeuge vorgesehenen Fahrspur ganz rechts gefahren werden. Hinsichtlich der Versicherung gelten Elektrofahrräder als nicht motorisierte Fahrzeuge; Eigentümer können freiwillig eine Haftpflichtversicherung, eine persönliche Unfallversicherung für Fahrer und Beifahrer sowie andere relevante Policen abschließen. Elektrische (Moped-)Motorräder werden als Kraftfahrzeuge eingestuft; Besitzer sind verpflichtet, eine obligatorische Verkehrsunfallhaftpflichtversicherung abzuschließen, bevor sie sie auf öffentlichen Straßen nutzen. Was die Fahrzeugverwaltung betrifft, verfügen Elektrofahrräder, die der neuen nationalen Norm entsprechen, über eine 15-stellige Rahmennummer und einen Abschnitt für die 3C-Zertifizierung; Elektromotorräder haben eine 17-stellige Rahmennummer, die mit der von Autos und herkömmlichen Motorrädern übereinstimmt, und keinen 3C-Zertifizierungsabschnitt. Für die Registrierung eines Elektrofahrrads sind Dokumente wie der Identitätsnachweis des Besitzers, die Fahrzeugkonformitätsbescheinigung und die Kaufrechnung erforderlich; Jährliche Inspektionen sind nicht erforderlich. Der Registrierungsprozess für Elektromopeds und Elektromotorräder ist identisch mit dem für Autos und herkömmliche Motorräder und erfordert den Identitätsnachweis des Besitzers, die Original-Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs, die Original-Kaufrechnung und den Nachweis einer obligatorischen Verkehrsunfall-Haftpflichtversicherung sowie der Fahrzeug- und Schiffssteuer. Diese Fahrzeuge unterliegen regelmäßigen jährlichen Inspektionen. Darüber hinaus ist es „nicht konformen Elektrofahrrädern“ – definiert als elektrisch angetriebene Zweiräder, denen die Tretunterstützungsfunktion fehlt oder die nationale verbindliche Standards hinsichtlich maximaler Baugeschwindigkeit, Leergewicht, Gesamtabmessungen oder Motornennleistung überschreiten – das Fahren auf öffentlichen Straßen untersagt.

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